Das müssen Sie wissen:

Wenn der Keller unter Wasser steht

Ein starkes Unwetter, ein Rohrbruch oder ein defektes Rücklaufventil: Schnell steht der eigene Keller unter Wasser. Um größere Schäden und Ärger mit der Versicherung zu vermeiden, müssen Sie entsprechend vorsorgen und im Schadenfall schnell reagieren. Lesen Sie hier, was Sie tun können und worauf Sie achten müssen.

Wie entstehen Wasserschäden?

Wasserschäden können unterschiedliche Ursachen haben. Leitungswasserschäden können unter anderem durch defekte oder falsch angeschlossene Waschmaschinen oder andere Geräte im Keller verursacht werden. In diesem Fall sollten Sie sofort den Absperr- oder Haupthahn zudrehen, um das Wasser zu stoppen. Auch ein Rohrbruch oder unbemerkte Leckagen von Heizungsanlagen oder Wärmepumpen können erhebliche Schäden anrichten.

Wasserschäden durch heftige Unwetter mit Starkregen oder durch Hochwasser bleiben in der Regel nicht lange unbemerkt. Auch sie sollten schnellstmöglich behoben werden, damit keine Folgeschäden auftreten.

Wasserschäden durch eine fehlende oder defekte Kellerabdichtung treten meist schleichend auf, können jedoch bei einem äußeren Schadensereignis (Unwetter, Hochwasser) spontan gravierende Ausmaße annehmen.

Erste Hilfe bei Wasserschäden

Wenn Sie Feuchtigkeit oder sogar größere Wassermengen in Ihrem Keller bemerken, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit zuerst den Strom abschalten. Die meisten Versicherungen erwarten, dass der Versicherte mit allen, ihm möglichen Mitteln versucht den Schaden gering zu halten. Versuchen Sie zuerst, die Ursache zu finden und sperren Sie beispielsweise den Haupthahn ab. Mit Lappen oder Eimern können Sie anschließend versuchen, einen Teil des Wassers zu entfernen.

Bei größeren Wassermengen oder wenn sich ein Ölfilm auf dem Wasser befindet, rufen Sie umgehend die Feuerwehr oder einen Fachbetrieb. Diese können das Wasser mit speziellen Pumpen oder Ölabscheidern entfernen.

Die Versicherung informieren

Den entstandenen Schaden müssen Sie umgehend Ihrer Versicherung melden. Bei Eigentümern tritt in der Regel die Gebäudeversicherung ein. Leitungswasserschäden sind inbegriffen, Elementarschäden müssen hingegen extra aufgeführt sein.

Prüfen Sie Ihre bestehenden Verträge auf entsprechende Klauseln, noch bevor es zu einem Schaden kommt – denn Wasserschäden können leicht mehrere tausend Euro kosten. Wenn Sie feststellen, dass Sie nicht gegen Elementarschäden versichert sind, sprechen Sie Ihre Versicherung an und ziehen Sie gegebenenfalls einen Wechsel in Betracht.

Für die Versicherung sollten Sie den Schaden möglichst genau dokumentieren. Erstellen Sie eine Liste der beschädigten und zerstörten Gegenstände und machen Sie Fotos. Zerstörte Gegenstände müssen, wenn von Ihnen keine Gefahr ausgeht, am Schadensort verbleiben.

Extremes Beispiel aus der Praxis

Notfall: Abdichtung einer undichten Bodenfuge unter sehr starker Wasserlast!

Anspruchsvolle Aufgabe: Abdichtung einer Betonierfuge im 2. UG in Flussnähe. Extrem drückendes Wasser schoss in einer Fontäne empor. MIt dem VARIOSEAL-Verfahren und einem speziellen Injektionsmittel konnte der Schaden in kurzer Zeit behoben werden.