Gewährleistung oder Garantie?

Worin besteht der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung nach BGB oder VOB zielt auf die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt der Abnahme ab. Hier gelten gesetzlich fest definierte Vorgaben, wie lange eine erbrachte Leistung oder ein Produkt mindestens ohne Mängel bleiben muss.

Garantie

Die Garantie hingegen ist eine durch den Verkäufer oder Hersteller freiwillig eingeräumte Verpflichtung, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kein Mangel an einer Sache auftritt. Eine solche Garantieerklärung muss immer ausdrücklich erfolgen, also explizit vertraglich vereinbart werden. Gesetzliche Ansprüche, die automatisch geltend gemacht werden können, gibt es nicht!

Achten Sie bei jedem Angebot, das Ihnen vorliegt, genau auf die Verbindlichkeit und Rechtswirksamkeit der Zusagen des Unternehmens!

In der Regel wird das ausführende Abdichtungsunternehmen eines oder mehrere Produkte eines Herstellers von Injektionsmaterialien verwenden. Wenn dieser Hersteller dem ausführenden Unternehmen freiwillig Garantierechte zugesteht, hat der Endkunde (Hausbesitzer) nicht automatisch etwas mit diesen Zusagen zu tun! Allenfalls entstehen hier außervertragliche Ansprüche des Endkunden gegenüber dem Hersteller der Materialien. Falls also die Abdichtungsarbeiten nicht mit dem erwarteten Ergebnis ausgeführt wurden, ist es für den Endkunden denkbar schwierig bis unmöglich, den Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen.

Ihre Vorteil bei VARIOSEAL

Um unseren Kunden die gewünschte Sicherheit auch für das verwendete Material zu geben, bieten wir im Bedarfsfall zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung nach VOB von 4 Jahren eine individuelle Garantie für das DIN 1504 geprüfte Abdichtungsmedium, d.h. VARIOSEAL tritt - bei der dann zu vereinbarenden Garantie auf das Material - den Garantieanspruch vom Materialhersteller nach Herstellerangaben an Sie ab.

VARIOSEAL - Wir halten dicht! Und wir halten unsere Versprechen!

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